Die Riester-Rente ist eine private Rente, die vom Staat durch Sonderzulagen und Vergünstigungen gefördert wird. Sie geht auf den ehemaligen Minister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester zurück und fand bei der allgemeinen Rentenreform im Jahr 2000 ihren Ursprung.
Die Riester-Rente wird komplett privat finanziert und ist für viele sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer sinnvoll. Sie soll einen Beitrag zum Lebensunterhalt im Alter sichern, der über das geltende Rentenniveau von derzeit 67% hinausgeht, sodass ein Lebensstandard ähnlich dem vor der Verrentung erhalten bleiben kann. Im Volksmund spricht man beim Abschluss einer Riester-Rente auch von „riestern“. Die private Altersvorsorge ist besonders attraktiv, da sie staatlich unterstützt und bezuschusst wird.
Zulageberechtigt für diese Zuschüsse sind unter anderem sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständige, die freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen sowie Bezieher von Arbeitslosengeld und Hartz IV. Auch wenn Sie Krankengeld beziehen oder gerade einen Wehrdienst bzw. Zivildienst ableisten und sich als geringfügig Beschäftigter nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung haben befreien lassen, können Sie von Riester-Zuschüssen profitieren.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Riesterzuschusses sind unter anderem eine offizielle Zertifizierung der Vorsorgeleistungen, eine Anlage auf Lebenszeit (Lebenszeitrente), die vollkommene Offenlegung über laufende Vorsorgeverträge sowie eine regelmäßige laufende Beitragszahlung.













