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Seniorenwohnungen

Altersgerechtes Wohnen

Der demografische Wandel in Deutschland ist auf dem Vormarsch. Schon 2030 wird der Anteil der Menschen ab 65 Jahren um circa 10 Prozent steigen. 30 Prozent der Menschen sind dann über 65 Jahre alt. Dieser Wandel bedeutet einen großen Anpassungsbedarf auf dem Wohnungsmarkt. Seniorengerechtes Wohnen wird daher immer stärker in den Fokus der Immobilienanbieter rücken.

Was zeichnet altersgerechte Wohnungen aus?

Oft wird altersgerechtes Wohnen mit dem betreuten Wohnen verwechselt. Tatsächlich haben altersgerechte Wohnungen damit nichts zu tun. Damit eine Immobilie seniorengerechtes Wohnen ermöglicht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit ein Bewohner auch mit körperlichen Beeinträchtigungen in der Wohnung zurechtkommt.

In erster Linie muss eine Wohnung barrierefrei gebaut oder entsprechend saniert werden. Folgende Voraussetzungen sind für eine barrierefreie Wohnung wichtig:

Alle Zimmer müssen rollstuhlgerecht sein. Dies wird durch breite Türeingänge und große Zimmer ermöglicht.
Fenster müssen in Sitzhöhe erreichbar sein und sich im Sitzen öffnen lassen.
Stolperfallen oder Erschwernisse für Rollstuhlfahrer dürfen nicht vorliegen.
Die Wohnung muss ebenerdig zugänglich oder ein ebenerdiger breiter Aufzug vorhanden sein.
Die Wohnung sollte an das öffentliche Nahverkehrsnetz angeschlossen sein.

Neben den baulichen Barrieren zeigen aber auch Wohnungseinrichtungen schnell Grenzen auf. Deshalb müssen Schränke immer gut erreichbar sein. Hochschränke in der Küche sind für Rollstuhlfahrer daher nicht erreichbar. Einfach zu bedienende Technik ist eine weitere Voraussetzung, um ein seniorengerechtes Wohnen zu ermöglichen.

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Wie altersgerechte Wohnungen schnell gefunden werden können?

Mittlerweile haben auch die Immobilienanbieter erkannt, dass das Thema altersgerechte Wohnungen einen immer größeren Anteil am Immobilienmarkt einnimmt. In Online-Portalen werden solche Wohnungen speziell beworben. Interessierte können ihre Suchparameter ganz gezielt auf altersgerechtes Wohnen einstellen.

Alleine oder betreut? – Alternativen für seniorengerechtes Wohnen

Nicht in jedem Fall lässt sich eine Wohnung altersgerecht umbauen. Eine familiäre Lösung ist das Mehrgenerationenhaus. Viele Familienmitglieder wohnen in einem großen Haus unter einem Dach. Dies vereinfacht die Betreuung von pflegebedürftigen Personen sehr. Der wichtige Punkt „Wohlfühlfaktor“ ist innerhalb der Familie am größten.

Wohngemeinschaften ähnlich wie für Studenten, waren für Senioren bisher eine nur wenig genutzte Option. Tatsächlich findet diese Form des Wohnens zunehmend auch bei älteren Leuten mehr und mehr Anklang. Der Haushalt kann geteilt werden, die Kosten für jeden einzelnen sind geringer und die Bewohner können sich gegenseitig helfen, wenn es Probleme gibt. Ein weiterer Vorteil ist der regelmäßige Kontakt mit Gleichgesinnten.

Ähnlich wie eine Wohngemeinschaft funktioniert das betreute Wohnen. Der Unterschied ist jedoch, dass jeder Bewohner eine eigene kleine Wohnung bezieht. Allen Bewohnern steht zusätzliche eine sogenannte Gemeinschaftsfläche zu Verfügung. Bei Bedarf werden die Bewohner von einem mobilen Pflegedienst betreut. Sind diese Optionen für Betroffene nicht umsetzbar, ist ein Senioren- oder Pflegeheim in Betracht zu ziehen. Die Kosten sind aufgrund der 24-Stunden-Betreuung jedoch recht hoch.

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Zuschuss der Pflegeversicherung für altengerechtes Wohnen

Seniorengerechte Wohnungen bedeuten bei Bestandsimmobilien oft große bauliche Umbaumaßnahmen. Dies wiederum ist mit hohen Kosten verbunden. Damit Pflegebedürftige die Kosten nicht alleine tragen müssen, unterstützt die Pflegeversicherung die Umbaumaßnahmen für altengerechtes Wohnen. In § 40 SGB XI regelt der Gesetzgeber die Bezuschussung von Umbaumaßnahmen. Es werden maximal 4000 Euro pro Umbaumaßnahme für jeden im Haushalt lebenden Pflegebedürftigen gewährt. Begrenzt ist dieser Zuschuss auf 16.000 Euro pro Baumaßnahme pro Haushalt.

Voraussetzungen für den Bezug von Zuschüssen für Umbaumaßnahmen

Die Pflegeversicherungen (oder im Fall von unfallbedingter Pflegebedürftigkeit die Unfallversicherung) wollen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sehen, damit ein Zuschuss gezahlt wird.
Die Umbaumaßnahme muss dazu beitragen, dass der Pflegebedürftige selbständiger leben und der Bezug von Pflegekräften reduziert werden kann.
Eine Überforderung des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person muss durch die Umbaumaßnahme vermieden werden.
Die Umbaumaßnahme ermöglicht seniorengerechtes Wohnen oder erleichtert dieses in erheblichem Maße.

Beantragung des Zuschusses

Die geplante Umbaumaßnahme sollte immer in Absprache mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung vorgenommen werden. MDK oder Pflegedienst müssen konkrete Maßnahmen vorschlagen. Im Anschluss sind Kostenvoranschläge einzuholen und zusammen mit dem Antrag auf Bezuschussung bei der Krankenversicherung einzureichen. Wird der Haushalt nur zur Miete bezogen, muss die Zustimmung des Vermieters dem Antrag ebenfalls beigefügt werden. In manchen Fällen muss auch eine Zustimmung der Baubehörde vorliegen, wenn beispielsweise Wände entfernt werden sollen. Die Krankenversicherung prüft den Antrag und informiert den Pflegebedürftigen schriftlich über die Höhe des Zuschusses.

Wenn der Zuschuss nicht ausreicht – KfW-Finanzierung

Nicht selten übersteigen Umbaumaßnahmen den Zuschuss von 4.000 Euro in nicht geringem Maße. Beispielsweise kann ein Treppenlift schnell über 10.000 Euro kosten. Hier bietet der deutsche Staat eine weitere Unterstützung in Form eines KfW-Darlehens. Das Programm 159 der KfW ist speziell für seniorengerechte Wohnungen gedacht. Es unterstützt die Umbaumaßnahme bis zu einem Betrag von 50.000 Euro mit einem effektiven Jahreszins von 0,75 Prozent und eine Zinsbindung von fünf bis zehn Jahren. Die Laufzeit kann vier bis 30 Jahre betragen und ist nicht an das Alter des Kreditnehmers gekoppelt.

Ein weiterer großer Vorteil eines KfW-Darlehens ist die tilgungsfreie Anlaufzeit. Sie beträgt beim Programm 159 ein bis zwei Jahre. In dieser Zeit werden nur die Zinsen abgezahlt, um die Liquidität zu wahren.