Die private Rentenversicherung ist eine Form der Vorsorge für die finanzielle Sicherung im Alter. Abgeschlossen wird dieser Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft, die für die gewinnbringende Anlage der vom Versicherten gezahlten Beiträge über die gesamte Laufzeit verantwortlich ist. Weil der Abschluss eines solchen Vertrages zur Altersvorsorge freiwillig ist und in die private Entscheidung eines jedes Einzelnen fällt, heißt diese Versicherung private Rentenversicherung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist hier niemand pflichtversichert. Allerdings fördert der Staat den Abschluss privater Rentenversicherungen steuerlich oder mit Zuschüssen, zum Beispiel im Rahmen der Riester-Rente oder der Rürup-Rente. Damit gehört diese Form der privaten Rente zu einer wichtigen Säule im System der Altersvorsorge in Deutschland.
Bei einer privaten Rentenversicherung schließt der Sparer einen Vertrag bei einer von ihm selbst ausgewählten Versicherungsgesellschaft. Für die zwischen ihm und dem Versicherer abgeschlossene Police machen beide Seiten vor Vertragsschluss die Höhe der Prämien und eine Laufzeit aus. Das ist die Zeitspanne, über die der Kunde regelmäßig seine Prämien in den Vertrag einzahlt und an deren Ende die Leistung aus dem Versicherungsvertrag steht. Diese Leistung wird als lebenslange Rente gezahlt. Abschließen kann eine private Rentenpolice jeder Interessent. Denn bei Vertragsschluss verlangen die Versicherungsgesellschaften keine Gesundheitsprüfung. Das liegt daran, dass die private Rentenversicherung keine besondere Todesfallleistung an die Hinterbliebenen zahlt, wenn der Versicherte vor Ablauf der Sparphase stirbt. Dem hinterbliebenen Partner stehen in diesem Fall nur die bereits eingezahlten Beiträge plus Zinsen zu, wenn der Versicherte eine Beitragsrückgewähr vertraglich vereinbart hat. Auch beim Tod während der Phase der Rentenzahlung bekommt der hinterbliebene Ehepartner keine Leistungen aus dem Vertrag. Ausnahme: Der Versicherte hat eine Rentengarantiezeit vereinbart. Das ist eine bestimmte Zeit von zum Beispiel zehn oder 15 Jahren, in der Partnern beim Tod des Versicherungsnehmers die Rente bis zum Ablauf der vereinbarten Frist weiterhin ausgezahlt wird.
Die private Rentenversicherung gibt es als klassische Variante. Auch eine Police in der fondsgebundenen Form ist möglich. Entscheidet sich der Sparer für diese Variante, können die Erträge aus den von der Versicherungsgesellschaft ausgewählten Fonds, in die der Sparanteil der Beiträge investiert wird, höher sein. Allerdings bergen Fonds auch ein gewisses Risiko. Bei einer klassischen privaten Rentenversicherung dagegen muss der Anbieter eine Verzinsung garantieren, die seit dem Jahr 2015 insgesamt 1,25 Prozent beträgt. Natürlich versuchen die Versicherungsgesellschaften auch bei klassischen Geldanlagen, mehr Erträge für ihre Kunden zu erwirtschaften. Einen Anspruch auf den prognostizierten Ertrag gibt es nicht. Auf den Garantiezins, der ab 2017 bei 0,9 Prozent liegt, können sich der Versicherungsnehmer allerdings verlassen.
Für eine herkömmliche private Rentenversicherung werden die Beiträge über die Laufzeit verteilt und monatlich, im Vierteljahr, halbjährlich oder im Abstand von einem Jahr entrichtet. Darüber hinaus gibt es die private Rentenversicherung gegen Einmalbetrag. Dabei zahlt der Kunde sofort nach Vertragsschluss eine größere Summe in eine Versicherungspolice ein. Dafür beginnt die Zahlung der Rente ebenfalls sofort. Diese Form der privaten Rentenversicherung empfiehlt sich, wenn ein Sparer über einen gewissen Betrag verfügt, der zum Beispiel aus einer Abfindung, einer Kapitallebensversicherung oder einem Sparvertrag stammen kann.












