Jeder Arbeitnehmer in Deutschland in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zahlt von seinem Bruttogehalt einen Anteil Sozialversicherungsbeiträge. Für Sozialhilfeempfänger übernimmt der Staat die Erbringung der Sozialversicherungsabgaben. Zu den Pflichtversicherungen gehören Krankenversicherung, Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und seit einigen Jahren auch die gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Diese wird häufig im Rahmen der Krankenkasse erbracht und vom selben Versicherungsdienstleister angeboten. Anders als die anderen Pflichtversicherungen ist die Pflegeversicherung nicht kostendeckend angelegt, sondern unterstützend je nach Bedarf angedacht. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit etwa aufgrund eines Unfalls oder eines hohen Lebensalters kann die gesetzliche Pflegepflichtversicherung Leistungen gewähren. Dazu muss eine Einstufung in eine sogenannte Pflegestufe erfolgen. Diese gibt es in den Stufen 1 bis 3, für an Demenz erkrankte Patienten auch in Stufe 0 (dies beschreibt eine körperliche Unversehrtheit, bei der eigentlich keine Pflege und damit Pflegezuschüsse notwendig wären bei gleichzeitiger mentaler Unfähigkeit, das eigene Leben selbst zu regeln).
Die einzelnen Pflegestufen gewähren dem Leistungsnehmer unterschiedliche Kostenerstattungen für Leistungen in der Pflege und orientieren sich an Pflegebedarfen und der Möglichkeit, noch für sich selbst zu sorgen. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist eine Antwort auf die ständig steigende Lebenserwartung der Menschen in Deutschland, da sich im Alter das Risiko pflegebedürftig zu werden erhöht.












